Haus & Grund Filder e.V.
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Bundesförderung für effiziente Gebäude

Fördermittelstart für den Heizungstausch 

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen stufenweise verpflichtend. Den Umstieg auf eine Heizung, die mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird, fördert der Bund mit verschiedenen Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die neue Förderung startet schrittweise im Laufe des Jahres 2024 und richtet sich zunächst nur an Privatpersonen, die Eigentümer eines selbst genutzten Einfamilienhauses sind.

Für Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften wird die Beantragung erst im weiteren Verlauf des Jahres 2024 möglich sein. Haus & Grund informiert dazu kontinuierlich aktuell unter hausund.co/heizungstausch. Dort sind auch weitere Details zu den neuen Förderbedingungen zu finden. Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, sollen seit dem 27. Februar 2024 einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen können (Stand zum Redaktionsschluss). Dafür steht ein Zuschuss sowie zusätzlich ein zinsgünstiger Ergänzungskredit für energetische Einzelmaßnahmen zur Verfügung.

So viel Förderung erhalten EIGENTÜMER für den Heizungstausch im selbst genutzten Einfamilienhaus 


  • 30 % Grundförderung
    Wer jetzt auf eine Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien umsteigt, erhält hierfür 30 Prozent Grundförderung.

  • 70 % Förderhöchstsatz
    Die Grundförderung und die verschiedenen Bonusförderungen lassen sich miteinander kombinieren – bis zu einem Fördersatz von maximal 70 Prozent.

  • 20 % Klimageschwindigkeitsbonus
    Den Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent erhält, wer seine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- beziehungsweise Nachtspeicherheizung oder seine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung durch eine klimafreundliche Heizung ersetzt. Ab 1. Januar 2029 reduziert sich der Bonus kontinuierlich.

  • 30 % Einkommensbonus
    Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro kann man für die Erneuerung der Heizung zusätzlich einen Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent beantragen.

  • 5 % Effizienzbonus
    Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Effizienzbonus von 5 Prozent gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser beziehungsweise ein natürliches Kältemittel dient.

So viel Förderung erhalten VERMIETER von Ein- und Mehrfamilienhäusern für den Heizungstausch 


  • 70 % Förderhöchstsatz
    Der Förderhöchstsatz beträgt 70 Prozent von maximal 30.000 Euro Investitionskosten für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit

    Förderhöchstsatz und Begrenzung der förderfähigen Kosten: Die Grundförderung und nur ausgewählte Bonusförderungen lassen sich miteinander kombinieren. Deswegen kann der Förderhöchstsatz von maximal 70 Prozent nicht erreicht werden.

  • 30 % Grundförderung
    30 Prozent der maximal förderfähigen Kosten beim Einbau einer Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.

  • 5 % Effizienzbonus
    Für Wärmepumpen wird ein Bonus von 5 Prozent gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser beziehungsweise ein natürliches Kältemittel dient.

  • 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag
    Für Biomasseanlagen wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn sie nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 Milligramm pro Kubikmeter einhalten. MzE
     
     

„Die ARGE Haus & Grund Baden-Württemberg fordert eine Absenkung der Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg und bittet um Ihre Mithilfe!“